Dach - Fassade - Heizung Prinzip (urheberrechtlich geschützt).
Die Werterhaltung eines Objektes bzw. einer Immobilie ist das Hauptaugenmerk eines Hausverwalters bzw. Eigentümers. Dieses Prinzip steht auch in unmittelbarer Abhängigkeit verhältnismäßigen Einschätzung der Erhaltungsrücklage. Zur Feststellung des Maßnahmen- und Kostenumfangs wird ein Fachplaner oder Sachverständige am Bau hinzugezogen.
Zu einer der wichtigsten Faktoren einer Immobilie gehören:
→ das DACH -in seiner gesamten Konstruktion-
→ die FASSADE -insgesamt-
→ die HEIZUNGSANLAGE -insgesamt-
Ferner zählen hierzu auch noch ein eventuell vorhandener Aufzug, das Treppenhaus, Gemeinschaftsanlagen, die Gebäudehülle, eine (Tief-)Garage oder sonstige (technische) Anlagen, welche regelmäßig zu überprüfen sind - auch mit Blick auf die Verkehrssicherheit. Ebenso wie die Außenanlage auf dem Grundstück, welche eine erste Visitenkarte einer Immobilie ist!
Im Zusammenhang mit dem "D-F-H Prinzip" sind auch grundlegende und wichtige (wirtschaftliche) Aspekte von der Planung bis zur Erledigung / Abnahme mit zu berücksichtigen:
Bei der Ermittlung der erforderlichen Instandsetzungs- oder großen Sanierungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen ist eine nach § 21 Absatz 5 Nr. 4 WEG entsprechende Instandhaltungsrückstellung (künftig: Erhaltungsrücklage nach § 19 Absatz 2 Nr. 4 WEG) anzusparen bzw. anzusammeln. Je nach Umfang erforderlicher Maßnahmen und Zustand des gemeinschaftlichen Eigentums sollte eine Ansammlung von mindestens 1,00 – 2,00 € pro m² / Monat eingeplant und beschlossen werden.
Nach Feststellung und Ausführung notwendiger Maßnahmen (Reparatur, Sanierung etc.) sollte ein ganz wichtiger Punkt bedacht werden. Es macht grundsätzlich Sinn bei größeren Maßnahmen, welche mehrere tausend- oder sogar zehntausend Euro kosten, eine Gewährleistungsbürgschaft vom ausführenden Unternehmen als Sicherheit anzufordern.