Dichtheitsprüfung (der Grundstücksentwässerung)


Undichtigkeiten in Kanalisationen und die damit verbundenen Fragen des Umweltschutzes und der baulichen Sicherheit beschäftigen seit langem die abwassertechnische Fachwelt. Während zunächst das Entweichen von Abwasser (Exfiltration) und die damit verbundenen Gefahren für die Umwelt – hier insbesondere für das Grundwasser – im Vordergrund standen, wendet sich die fachliche und rechtliche Diskussion heute verstärkt dem Eindringen von Grundwasser in das Kanalnetz (Infiltration) zu.

 

Fremdwasser sind diejenigen Wasserzuflüsse, die in dem jeweiligen Kanalisationsnetz nicht erwünscht sind, da sie dieses und die Abwasserreinigung unnötig belasten. Neben dem Kanalnetz werden also auch Sonderbauwerke und Kläranlagen durch Fremdwasserzuflüsse in ihrer Leistungsfähigkeit beeinträchtigt. Fremdwasser kann sich darüber hinaus aber auch unmittelbar auf den Entwässerungskomfort der Anschlussnehmer auswirken. So können Rückstauereignisse bei hydraulischer Überlastung des Netzes durchaus zu sehr unangenehmen Folgen für die Anwohner führen.

 

Das Kanalisationsnetz der Stadt Ahlen hat eine Länge von ca. 380 km und ist zu zwei Dritteln als Trennsystem ausgeführt. Die Abwasserbehandlungsanlagen werden abhängig von der Jahreszeit und dem Grundwasserstand durch unzulässige hohe Fremdwassermengen belastet. Die festgestellte Abhängigkeit der Fremdwassermengen vom Grundwasserstand weist darauf hin, dass undichte Kanäle, Hausdränagen und undichte Grund- und Anschlussleitungen zum Fremdwasseraufkommen im Schmutzwasserkanal beitragen.

 

Die Ermittlung und Erfassung von Undichtigkeiten und Fremdwasserzuflüssen aus Netzen der Grundstücksentwässerung im Bereich des Schmutzwasserkanals erfordern ein schrittweises Vorgehen. Um die Herkunft des Fremdwassers im Kanalisationsnetz aufzuhellen, werden vom Abwasserwerk der Stadt Ahlen Untersuchungen zum Nachweis zur Fremdwassermengen- und -quellenermittlung im gesamten städtischen Schmutzwasserkanalnetz durchgeführt. TV-Untersuchungen und Anfärbeversuche zum Nachweis einer hydraulischen Verbindung zwischen dem Regen- und Schmutzwasserkanal werden zur Dokumentation des vorgefundenen Schadens herangezogen.

  

Bei festgestellten Schäden werden die Grundstückseigentümer auf Grundlage der Entwässerungssatzung der jeweiligen Stadt (Tiefbauamt) zur Behebung dieser Mängel aufgefordert. Die Schadensklassen teilen sich in sogenannte A, B oder C-Schäden auf, wonach A-Schäden sofort zu beseitigen sind bzw. wären.

Nach durchgeführter Sanierung ist eine Dichtheitsprüfung entsprechend des § 61a Landeswassergesetz NRW [bis 2015] durchzuführen. Das Protokoll der bestandenen Dichtheitsprüfung ist dem Abwasserwerk vorzulegen.

  


Weitere Informationen

In der Broschüre zum Thema Dichtheit der Stadt Ahlen erhalten Sie das Wesentliche zu dieser Thematik in kompakter Form. Ausführlichere Darstellungen und weitergehende Informationen sind in unserem Informationsfilm Bürgerinformation zur Grundstücksentwässerung enthalten (14 MB, WMV-Datei). Diesen Film können Sie demnächst hier aufrufen.

 

Zur Durchführung der Dichtheitsprüfung für Abwasserleitungen (bzw. Schmutzwasser) nach § 61a Landeswassergesetz NRW sind entsprechende sachkundige Firmen einzusetzen. Eine Adressenliste steht Ihnen hier zur Verfügung.


Quelle: Homepage der Stadt Ahlen.