Teilungserklärung / Gemeinschaftsordnung


Die Teilungserklärung ist ein Rechtsinstrument des deutschen  Wohnungseigentumsrechts und im  §  8 WEG* geregelt. Danach handelt es sich um die Erklärung des Grundstückseigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, dass das Eigentum an dem Grundstück in Miteigentumsanteile –i.d.R. insgesamt 1.000 MEA- aufgeteilt wird, die mit Sondereigentum an einzelnen Wohnungen verbunden sind (= Wohnungseigentum, § 1Abs. 2 WEG).

 

Mit der Teilungserklärung wird demnach sachenrechtlich das Wohnungs- und Teileigentum begründet (§ 2 WEG). Der Teilungserklärung ist zu entnehmen, welche Gebäudeteile in Sondereigentum stehen und welche Gemeinschaftseigentum sind. Ferner sind besondere Sondernutzungsrechte (z. B. Stellplätze) festgehalten. Die Teilungserklärung ist Voraussetzung für die Anlage der Wohnungsgrundbücher.

 

Die Teilungserklärung wird aufgrund eines vom bisherigen Eigentümer eingereichten Teilungsplans von der zuständigen Genehmigungsbehörde bescheinigt. Hierzu prüft die Behörde die Abgeschlossenheit der Nutzungseinheiten und ob der Teilungsplan inhaltlich der zum Grundstück gehörenden Baugenehmigung entspricht.

 

Insgesamt regelt die Teilungserklärung alle Angelegenheiten innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft. U.a. wird hier das Stimmrecht bestimmt. Diese TE ist für alle Eigentümer verbindlich.


Die Gemeinschaftsordnung ist eine Vereinbarung der Wohnungseigentümer zur gesamten Regelung des Innenverhältnisses der Eigentümergemeinschaft. Oft ist diese Bestandteil der Teilungserklärung und hat dabei eine überragende Bedeutung in der Eigentümergemeinschaft, sie ist praktisch die "Verfassung" der Gemeinschaft.

 


* Wohnungseigentumsgesetz